Vor einem Umbruch: die Heilpraktiker-Ausbildung

Bislang gibt es kaum staatliche Regelungen für den Beruf des Heilpraktikers. Das wollen Gesundheitspolitiker nun ändern – nicht zuletzt, weil in jüngster Vergangenheit mehrere Krebspatienten verstorben waren.

So Stand etwa der Heilpraktiker Klaus R. im Landgericht Krefeld im März 2019 vor dem Kadi. Der Grund: Er hatte drei Jahre zuvor mehreren Krebspatienten eine Substanz verabreicht, die noch nicht ausreichend erforscht ist und diese wohl überdosiert. Dazu sagt die Staatsanwaltschaft: „Die infolgedessen in ihrer Qualität erheblich geminderten Arzneimittel verabreichte er sodann intravenös den vier Patienten“, drei davon verstarben. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass Klaus R. für die Dosierung eine falsche Waage benutzt hatte.

Ein Fehler im System?

Nun lautet für die Politik die Frage, ob es sich um das Versagen eines einzelnen handelt oder ob es einen Fehler im System gibt. Denn für die etwa 46.000 Heilpraktiker, die in Deutschland tätig sind, gibt es nur wenige Regeln. Denn die Voraussetzung dafür, dass ein Interessent Heilpraktiker werden kann, besteht darin, dass er 25 Jahre alt ist, einen Hauptschulabschluss besitzt und straffrei ist. Für die Zulassung müssen die Betroffenen beim örtlichen Gesundheitsamt einen Multiple Choice Test bestehen und sich einer mündlichen Prüfung unterziehen.

Obwohl es also keine staatliche Ausbildung gibt, haben Heilpraktiker vergleichsweise weit reichende Befugnisse. Unter anderem dürfen sie Schröpftherapien und Aderlasse durchführen, Infusionen verabreichen und Blut entnehmen, um dieses im Rahmen der Eigenbluttherapie wieder zu injizieren. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen sie sogar Arzneimittel selbst herstellen.

Für die Gesundheitspolitiker handelt es sich hierbei um einen klaren Fehler im System. Deshalb hatten die Landes-Gesundheitsminister auch bereits im Sommer 2018 beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche prüfen soll, wie sich das Heilpraktikerwesen neu ordnen lässt. Seit Anfang des Jahres 2019 werden entsprechende Vorschläge erarbeitet.

Warum eine Reformbedürftigkeit gegeben ist

Einen Reformbedarf sieht die Hamburger Gesundheitsbehörde, „da das Heilpraktikergesetz und seine Durchführungsverordnung im Wesentlichen aus dem Jahr 1939 stammen.“ Vor allem die für die Erlaubniserteilung bestehenden Richtlinien seien nicht mehr ausreichend. Dazu sagt die Hamburger Behörde: „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Heilpraktiker ohne geregelte Ausbildung schwerwiegende Erkrankungen behandeln oder Arzneimittel herstellen dürfen, während andere Gesundheitsberufe mit erheblichen Qualitätsanforderungen geregelt sind.“ Auch das Gesundheitsministerium in Thüringen sieht ein Defizit darin, dass es weder eine verbindliche Ausbildung noch eine einheitliche Berufsordnung gibt.

Auch das Bundesgesundheitsministerium macht sich Gedanken

Über eine Reform wird aber auch im Bundesgesundheitsministerium nachgedacht. So wurden bereits 2016 verbindliche Richtlinien beschlossen, um Heilpraktikeranwärter zu überprüfen. Anfang 2019 wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet, wodurch künftig die Herstellung bestimmter Medikamente eingeschränkt werden soll. Auch die Entnahme und Verabreichung soll künftig nicht mehr ohne eine entsprechende Erlaubnis der Landesaufsicht möglich sein.

Weil die meisten Heilpraktiker ihren Beruf verantwortungsbewusst ausführten, wolle man die Existenzgrundlage der selbstständigen Heilpraktiker nicht gefährden, so die Bundestagsfraktion der Union. Dennoch wolle man diesen Beruf reformieren und beispielsweise einheitliche Kriterien für die Ausübung festlegen. Nach Meinung grüner Gesundheitspolitiker sollten auch bestimmte Verfahren – darunter invasive Eingriffe – eingeschränkt werden.

Wird die Erlaubnis an einen Beruf gekoppelt?

Diese Überlegungen gehen für Gesundheitspolitiker der FDP aber noch nicht weit genug. So befürwortet etwa Katrin Helling-Plahr, dass die staatliche Erteilung der Erlaubnis ausläuft. Denn bislang entstehe der Eindruck, dass Heilpraktiker in den angewandten Behandlungsmethoden ausgebildet sind, was jedoch nicht der Fall ist. Deshalb fordert die FDP, die Erteilung der Erlaubnis an eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheits- oder Heilberuf zu koppeln.

Skeptisch ist hingegen der Fachverband Deutscher Heilpraktiker. Hier sieht man keinen Bedarf für eine umfassende Reform. Der Grund: Die Zulassungsprüfung bewege sich ohnehin auf einem hohen Niveau, was auch anhand der hohen Durchfallquoten ersichtlich sei.

Juni 2019




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