Oktober 2011/4
Es stellen sich doch immer wieder die gleichen Fragen, wenn es um eine Behandlung beim Heilpraktiker geht: Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse und welche nicht? Gibt es eklatante Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen? Mit diesem Artikel wollen wir etwas Licht ins Dunkel bringen.
In den letzten Jahren lässt sich ein immer deutlicherer Trend zu naturheilkundlichen bzw. alternativmedizinischen Behandlungsmethoden beobachten. Viele Menschen sind der Schulmedizin überdrüssig geworden und suchen nach sanfteren Methoden ohne die bekannten, teils drastischen Nebenwirkungen. In der Naturheilkunde finden sie in der Regel genau das, was sie suchen. Das Problem ist allerdings: auch solche Behandlungen sind durchweg teuer, und sie werden nur sehr eingeschränkt von den deutschen Krankenkassen finanziert.
Schauen wir und zunächst die privaten Krankenversicherungen an. Hier ist die Sache etwas einfacher gelagert, als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Schon bei der Auswahl des Tarifs kann der Kunde darauf achten, dass alterativmedizinische Behandlungen eingeschlossen sind. In diesem Fall übernehmen viele Kassen satte 100% aller Kosten. Doch Vorsicht: Es ist darauf zu achten, dass die Krankenversicherung nicht nur den Gebühren-Mindestsatz finanziert, sondern die tatsächlich angefallenen Kosten. Andernfalls könnte eine Kostenlücke entstehen, die der Versicherte selbst füllen muss.
Nun zur gesetzlichen Krankenkasse: Grundsätzlich übernehmen diese keine Kosten für alternativmedizinische Behandlungen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn seitens der Schulmedizin keine Behandlungsoptionen mehr bestehen. Hier werden alle Kostenübernahmen allerdings ausschließlich per Einzelfallentscheidung getroffen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Zusatzversicherung Kosten einzusparen. Diese übernimmt dann zumindest einen Teil der Kosten für alternativmedizinische Behandlungen.
Ein Ausnahmefall ist auch dann gegeben, wenn der entsprechende Mediziner neben der naturheilkundlichen auch eine schulmedizinische Zulassung besitzt. Bestimmte, wissenschaftlich anerkannte Verfahren der Alternativmedizin werden in diesem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen oder zumindest bezuschusst.
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